Bevor man in einer Fahrschule die Führerscheinausbildung macht, muss ein ärztliches Gutachten eingeholt werden, ob man überhaupt geeignet ist ein Kraftfahrzeug zu lenken. Die Lenkerberechtigung/ den Führerschein bekommt man nur, wenn man diese Eignung nachweist und das Gutachten zum Zeitpunkt der Erteilung nicht älter als 18 Monate ist. Die Führerscheinuntersuchung wird durch praktische Ärztinnen/Ärzte, die dazu berechtigt sind, durchgeführt und im Zuge der Untersuchung wird der Gesundheitszustand und die Fahrtauglichkeit in einem Gutachten festgehalten. Für die Klasse D muss zusätzlich ein verkehrspsychologisches Screening gemacht werden. Die gesetzliche Regelung ist im FSG § 8 zu finden
Kosten der Führerscheinuntersuchung:
35€ für die Klassen A, B, B+E und F
50€ für die Klassen C, D, C+E, D+E sowie den Unterklassen C1 und C1+E
30€ für die Verlängerungsuntersuchung
Man darf einen berechtigten Arzt für die Führerscheinuntersuchung frei wählen, dieser darf Sie aber nicht in den letzten 5 Jahren betreut haben. Somit ist der Hausarzt zur Durchführung der Untersuchung nicht berechtigt.
Was wird gemäß §3 Abs. 2 der FSG-GV untersucht?
Erhebung der Krankheitsgeschichte
Gesamteindruck – Motorik, Mimik, Gestik, Koordination und Sprachvermögen
Größe und Gewicht
Sehschärfekontrolle sowie eine grobe Überprüfung des Gesichtsfeldes
Hörtest
Herzkreislaufkontrolle
Beweglichkeit der Extremitäten (insbesondere durch Kniebeugen, seitliches Bewegen der Arme, Griffunktion beider Hände)
Überprüfung auf Tremor
Was benötigt man bei der Führerscheinuntersuchung?
gültigen Lichtbildausweis, Bargeld oder Bankomatkarte
für Brillenträger: Brillenglasbestimmung eines Optikers oder ein Attest des Augenarztes (Gültig 6 Monate)